€ 10 Mio.

Unternehmensanleihe

Immobiliendienstleister

Anleihevolumen * 10.000.000 EUR
Online Zeichnungszeitraum 27.02.2018 - 16.04.2018
Laufzeit bis 02.05.2022
Mindestinvestition 2.500 EUR
Nennbetrag/Stückelung 2.500 EUR
* Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 15.000.000
** Online Zeichnung voraussichtlich bis 16. April 2018 möglich

Risiko & Sicherheiten

Obwohl die ifa AG seit 40 Jahren ein verlässlicher Partner ist, kann ein Totalverlust der investierten Mittel nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinszahlungen der Anleihe zu leisten oder um den Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit zurückzahlen zu können. Da eine Börseneinführung nicht geplant ist, unterliegt die Anleihe dem Risiko der eingeschränkten Veräußerbarkeit. Angemerkt sei, dass es sich bei der begebenen Anleihe um eine nicht nachrangige Anleihe handelt. Eine Rückkaufverpflichtung der Emittentin zu einem fixierten Rückkaufpreis von 90% des Nennbetrages - während der gesamten Laufzeit - wirken der eingeschränkten Veräußerbarkeit entgegen. Die hier aufgeführten Risiken sind nicht abschließend. Eine umfassendere Risikodarstellung, sowie die Bedingungen der Rückkaufverpflichtung finden Sie im veröffentlichten Prospekt der Emittentin.

Projektbeschreibung

Erstmals in der vierzigjährigen Geschichte der ifa AG erhalten Anleger nun die Möglichkeit zum Investment in eine ifa AG Unternehmensanleihe. Die ifa Institut für Anlageberatung AG mit Sitz in Linz ist seit Ihrer Gründung im Jahr 1978 verlässlicher Partner für rund 7.000 Klienten und seit Jahrzehnten absoluter Marktführer in Österreich bei der Entwicklung, Aufbereitung, Vertrieb und Verwaltung von Bauherrenmodellen. Die Abgabe einer Zeichnungserklärung online unter www.ifainvest.at ist voraussichtlich bis 16. April 2018 möglich!

Bei der ifa AG Unternehmensanleihe handelt es sich um nicht nachrangige, fixverzinsliche und auf Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.500 Euro, die Laufzeit 4 Jahre. Sie beginnt am 02.05.2018 (einschließlich) und endet am 02.05.2022 (ausschließlich). Der Zinssatz beträgt 4 % p.a. fix, die Auszahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich im Nachhinein. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt am 02.05.2022 zum Nennbetrag, sofern nicht zuvor vorzeitig gekündigt, zurückgezahlt, oder angekauft und entwertet wurde. Der maximal geplante Emissionserlös beträgt 15 Mio. Euro. Den Anleihegläubigern der ifa AG Unternehmensanleihe kommt weiters ein Rückverkaufsrecht zum Rückkaufspreis in Höhe von 90 % des Nennbetrags während der gesamten Laufzeit zu.

IFA Institut für Anlageberatung AG


Die ifa AG hat sich seit der Firmengründung im Jahr 1978 darauf spezialisiert stabile und gewinnbringende Anlageformen im Bereich der Immobilieninvestments anzubieten. Als Pionier in der Entwicklung und Vermietung von Bauherrenmodellen bietet die ifa AG von der durchdachten Finanzierung und der erfolgsorientierten Vermietung bis zur optimalen Hausverwaltung ein „Rundum-Sorglos-Paket“ an. Mit über 450 Referenzobjekten – überwiegend in Wien, Graz, Linz, Innsbruck und Salzburg – und einem Investitionsvolumen von 2,2 Mrd. Euro ist die ifa AG Marktführer bei Bauherrenmodellen und Neubauherrenmodellen.

Die ifa AG gehört der übergeordneten SORAVIA Gruppe an. Die Aktien der Ifa AG werden von der SIFA Beteiligungs GmbH (zu 99,5 %) und der Erwin Soravia Privatstiftung (zu 0,5 %) gehalten. Die SIFA Beteiligungs GmbH steht im alleinigen Eigentum der Soravia Equity GmbH, welche wiederum im alleinigen Eigentum der Soravia Investment Holding GmbH steht. Die Soravia Investment Holding GmbH hat derzeit folgende Gesellschafter: Die Erwin Soravia Privatstiftung, welche einen Geschäftsanteil in Höhe von 50 % des Stammkapitals der Soravia Investment Holding GmbH hält, die Hanno Soravia Privatstiftung, welche einen Geschäftsanteil in Höhe von 49,8 % des Stammkapitals der Soravia Investment Holding GmbH hält, sowie die Erwin Soravia GmbH, welche einen Geschäftsanteil in Höhe von 0,2 % des Stammkapitals der Soravia Investment Holding GmbH hält. Die Emittentin steht somit unter der indirekten Kontrolle der Hanno Soravia Privatstiftung und der Erwin Soravia Privatstiftung.

Kennzahlen zur IFA AG Teilkonzern

Realisierte Projekte 462
Gesamtes Investitionsvolumen EUR 2,2 Mrd
Mitarbeiter 130
Gründungsjahr 1978
Vermietungseinheiten unter Verwaltung 13.836

2016 2017
Umsatz 60,2 Mio. 76,0 Mio.
EBITDA 7,0 Mio. 8,7 Mio.
EBT 6,4 Mio. 7,5 Mio.
Eigenkapital 12,2 Mio. 13,9 Mio.
EK-Quote 20% 19%
Liquide Mittel 9,1 Mio. 15,0 Mio.
Net Debt/EBITDA 2,2 1,3
Beträge in EUR

Kennzahlen zum IFA AG Einzelabschluss

2016 2017
EBIT 4,8 Mio. 6,0 Mio.
EBT 4,0 Mio. 5,1 Mio.
Eigenkapital 7,2 Mio. 8,3 Mio.
EK-Quote 25% 27%
Beträge in EUR

Disclaimer:
Bei den Zahlen zum Geschäftsjahr 2017 handelt es sich um vorläufige Werte. Der Jahresabschluss wurde noch nicht von den Gesellschaftern festgestellt. Ebenso ist die Prüfung des Abschlussprüfers noch ausstehend. Änderungen in jede Richtung werden daher ausdrücklich vorbehalten. Diese Information stellt eine Marketingmitteilung der IFA Invest GmbH gemäß WAG und KMG dar. Diese Information ist unverbindlich und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Anlageempfehlung dar. Der Kauf oder die Zeichnung der IFA AG Unternehmensanleihe erfolgt ausschließlich auf Grundlage des von der FMA am 05.02.2018 gebilligten Prospekts, welches bei IFA Institut für Anlageberatung Aktiengesellschaft, Grillparzerstr. 18-20, 4020 Linz und unter www.ifainvest.at sowie www.ifa.at erhältlich ist. Eine Veranlagung in Schuldverschreibungen ist mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Weitere Informationen zu den Risiken finden Sie unter Punkt B (Risikohinweise) des gebilligten Prospekts.

Realisierte Objekte der ifa AG


Realisierte Objekte der ifa AG
Emittentin IFA Institut für Anlageberatung AG mit Sitz in Linz und der Geschäftsanschrift Grillparzerstraße 18-20, 4020 Linz, Österreich, eingetragen im Firmenbuch Linz unter FN 90173 h
Volumen bis zu EUR 10.000.000,00 (Euro zehn Millionen Komma null) mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 15.000.000,00 (Euro fünfzehn Millionen Komma null)
Nennbetrag/Stückelung EUR 2.500,00 (Euro zweitausend fünfhundert Komma null)
Emissionskurs 100 % (hundert Prozent) plus Agio in Höhe von 1 % (ein Prozent) des Anleihezeichnungsbetrags
Verzinsung 4 % p.a. fix
Zinszahlungstag halbjährlich im Nachhinein, jeweils zum 31.03. sowie 30.09. eines Kalenderjahres; erstmalig am 30.09.2018
Rückzahlung 100 % (hundert Prozent) am Laufzeitende
Laufzeit von 02.05.2018 (einschließlich) bis 02.05.2022 (ausschließlich), die Laufzeit beträgt sohin 4 Jahre
Online Zeichnungszeitraum Die Abgabe einer Zeichnungserklärung online unter www.ifainvest.at ist voraussichtlich bis 16. April 2018 möglich!
Fälligkeitstag 02.05.2022
ISIN AT0000A1Z1Z9
Kündigungsrecht ordentliches Kündigungsrecht ausschließlich seitens der Emittentin (Kündigungsverzicht von 30 Monaten)
Rückkaufverpflichtung Die Emittentin gibt jedem Anleihegläubiger – zu den in den Anleihebedingungen genannten Bedingungen – eine Rückkaufverpflichtung. Email an: rueckkauf@ifa.at. Der Rückkaufpreis beträgt 90% des Nennbetrages.
Börsennotiz keine
Verwahrung Sammelverwahrung bei der OeKB CSD GmbH
Abwicklung Konto/Depot
Zahlstelle SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AG
Zielmarktdefinition „Die IFA | 4 %-Anleihe 2018 bis 2022 richtet sich an Privatkunden, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung/-optimierung und einen mittelfristigen Anlagehorizont von mindestens vier Jahren haben. Das Produkt richtet sich an Anleger mit erweiterten Kenntnissen und/oder Erfahrungen mit Wertpapieren. Der potenzielle Anleger könnte einen finanziellen Verlust tragen und legt keinen Wert auf einen Kapitalschutz. Die IFA | 4 %-Anleihe 2018 bis 2022 fällt bei der Risikobewertung auf einer Skala von 1 (sicherheitsorientiert; sehr geringe bis geringe Renditeerwartung) bis 7 (sehr risikobereit; höchste Renditeerwartung) in Risikoklasse 5.“
Gewinnfreibetrag §10 EStG und Pensionsrückstellung §14 Abs 7 EStG Die IFA-Anleihe bietet aus steuerlicher Sicht wesentliche Vorteile für Investoren, da sie unter die Bestimmungen des § 10 EStG und § 14 EStG fällt. Dies bedeutet, dass die IFA-Anleihe 1. einerseits von natürlichen Personen bei der Gewinnermittlung eines Betriebes im Rahmen des Gewinnfreibetrages als begünstigtes Wirtschaftsgut im Sinne des § 10 Abs 3 EStG geltend gemacht werden kann, und 2. anderseits im Rahmen der Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen zur Vermeidung eines Strafzuschlags in Höhe von 30% gemäß § 14 Abs 7 Z 2 EStG herangezogen werden kann.
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