Immobiliendienstleister
Anleihevolumen * | 10.000.000 EUR |
Online Zeichnungszeitraum | 01.09.2022 - 05.09.2023 |
Laufzeit bis | 28.02.2027 |
Mindestinvestition | 10.000 EUR |
Nennbetrag/Stückelung | 1.000 EUR |
Realisierte Projekte | 486 |
Gesamtes Investitionsvolumen | EUR 2,54 Mrd |
Mitarbeiter | 58 |
Gründungsjahr | 1978 |
2020 | 2021 | |
Umsatz | 149,6 Mio. | 203,6 Mio. |
EBITDA | 17,0 Mio. | 26,5 Mio. |
EBT | 11,7 Mio. | 16,8 Mio. |
Eigenkapital | 30,5 Mio. | 37,5 Mio. |
EK-Quote | 13% | 13% |
Liquide Mittel | 40,2 Mio. | 33,7 Mio. |
Net Debt/EBITDA | 5,8 | 5,2 |
2020 | 2021 | |
EBIT | 12,2 Mio. | 14,5 Mio. |
EBT | 10,1 Mio. | 12,4 Mio. |
Eigenkapital | 36,5 Mio. | 39,3 Mio. |
EK-Quote | 45% | 51% |
Emittentin | IFA Institut für Anlageberatung AG mit Sitz in Linz und der Geschäftsanschrift Grillparzerstraße 18-20, 4020 Linz, Österreich, eingetragen im Firmenbuch Linz unter
FN 90173 h Die IFA AG ist ein Unternehmen der SORAVIA Gruppe. Die Aktien der IFA AG werden von der SIFA Beteiligung GmbH (zu 100%) gehalten. |
Zertifiziertes nachhaltiges Finanzprodukt | Die Anleihe ist zertifiziert mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Nachhaltige Finanzprodukte (UZ 49), jedes Investment trägt unter anderem zur Schaffung von umweltfreundlichem, gefördertem Wohnraum und damit zu dringend notwendigem leistbaren Wohnen in Österreich bei. |
Wertpapierart | Nicht nachrangige, fixverzinsliche und auf Inhaber lautende Teilschuldverschreibung. |
Volumen | EUR 10.000.000,00 (Euro zehn Millionen Komma null) mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 15.000.000,00 (Euro fünfzehn Millionen Komma null) |
Nennbetrag/Stückelung | mindestens EUR 10.000,00 und jeder Betrag, der einem ganzzahligen Vielfachen von EUR 1.000,00 entspricht |
Emissionskurs | 100 % (hundert Prozent) |
Verzinsung | 3,75 % p.a. fix |
Zinszahlungstag | halbjährlich im Nachhinein, jeweils zum 31.03. sowie 30.09. eines Kalenderjahres; erstmalig am 31.03.2023 |
Stückzinsen | Zinsbetrag, der bei Anleihen in der Zeit vom letzten Zinstermin bis zum Kauftag aufgelaufen ist und vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen ist, da sich der im Zinsschein verbriefte Zinsanspruch auf den gesamten Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen bezieht. Erfolgt ein Anleihekauf zwischen zwei Zinsterminen - bei jährlicher Zinszahlung am 31.12. zum Beispiel am 01.08. - so bekommt der Käufer zum nächsten Zinstermin (31.12.) zwar die Zinsen für den gesamten Zeitraum zwischen den Zinsterminen (hier Januar bis Dezember) ausgezahlt, die Zinsen für den Zeitraum zwischen dem letzten Zinstermin und dem Kaufdatum (Januar bis Juli) stehen aber nicht dem Käufer, sondern dem bisherigen Anleiheinhaber (dem Verkäufer) zu. Der entsprechende Zinsbetrag ist beim Kauf der Anleihe (01.08.) zwischen Käufer und Verkäufer zu verrechnen. |
Rückzahlung | 100 % (hundert Prozent) am Laufzeitende |
Laufzeit | von 01.11.2022 (einschließlich) bis 28.02.2027 (ausschließlich), die Laufzeit beträgt sohin 4 Jahre und 4 Monate |
Online Zeichnungszeitraum | Die Abgabe einer Zeichnungserklärung online unter www.ifainvest.at ist voraussichtlich bis 31. August 2023 möglich! |
Fälligkeitstag | 28.02.2027 |
ISIN | AT0000A2ZXK4 |
Kündigungsrecht | ordentliches Kündigungsrecht ausschließlich seitens der Emittentin unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (Kündigungsverzicht von 30 Monaten, Kündigung erstmals wirksam mit Ablauf von 33 Monaten) |
Rückkaufverpflichtung | Die Emittentin gibt jedem Anleihegläubiger – zu den in den Anleihebedingungen genannten Bedingungen – eine Rückkaufverpflichtung. Email an: rueckkauf@ifa.at. Der Rückkaufpreis beträgt 90% des Nennbetrages. |
Börsennotiz | Die Teilschuldverschreibungen werden nicht an einer Börse notieren. |
Verwahrung | Sammelverwahrung bei der OeKB CSD GmbH |
Abwicklung | Konto/Depot |
Zahlstelle | Wiener Privatbank SE |
Zweckbestimmung | Primäre Verwendung für mögliche Immobilien-Akquisitionen (Liegenschaften); allenfalls Konzeption und Entwicklung von Bauprojekten, Optimierung bestehender Finanzierungen, Erwerb von Unternehmensbeteiligungen, die der Expansion des Geschäftsmodells dienen; jeweils unter Verwendung der Nettoemissionserlöse entsprechend der Prozessleitlinien und Projektkriterien gemäß IFA Sustainability Framework. |
Zielmarktdefinition | „IFA AG | 3,75% Nachhaltigkeitsanleihe 2022 bis 2027" richtet sich an Privatkund:innen, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung/-optimierung und einen mittelfristigen Anlagehorizont von mindestens 4 Jahren und 2 Monaten haben. Das Produkt richtet sich an Anleger:innen mit erweiterten Kenntnissen und/oder Erfahrungen mit Wertpapieren. Der/die potenzielle Anleger:in könnte einen finanziellen Verlust tragen und legt keinen Wert auf einen Kapitalschutz. Die „IFA AG | 3,75% Nachhaltigkeitsanleihe 2022 bis 2027" fällt bei der Risikobewertung auf einer Skala von 1 (sicherheitsorientiert; sehr geringe bis geringe Renditeerwartung) bis 7 (sehr risikobereit; höchste Renditeerwartung) in Risikoklasse 5.“ |
Gewinnfreibetrag §10 EStG und Pensionsrückstellung §14 Abs 7 EStG | Die Anleihe berechtigt bei Zeichnung bis einschließlich 14. Dezember 2022 zur Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags §10 EStG 2022, welcher von den persönlichen Verhältnissen der Anleger:innen abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Sie kann darüber hinaus zur Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen §14 EStG herangezogen werden. Für weitere Informationen zum Gewinnfreibetrag und zur Pensionsrückstellung sowie ob tatsächlich ein Anspruch besteht, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags ist jeder Anleihegläubiger selbst verantwortlich und übernimmt die Emittentin dafür keine Gewähr. |
Disclaimer | Für weitere Informationen zum Gewinnfreibetrag sowie ob tatsächlich ein Anspruch besteht, kontaktieren Sie bitte Ihre Steuerberatung. Für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags sind Anleihegläubiger:innen selbst verantwortlich und übernimmt die Emittentin dafür keine Gewähr. Diese Information dient ausschließlich Werbe- und Informationszwecken. Diese Information ist unverbindlich und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Anlageempfehlung dar und ersetzt keine Anlageberatung. Der Kauf oder die Zeichnung der IFA AG Nachhaltigkeitsanleihe erfolgt ausschließlich auf Grundlage des von der FMA am 30.08.2022 gebilligten Prospekts, welches bei IFA Institut für Anlageberatung Aktiengesellschaft, Grillparzerstr. 18-20, 4020 Linz und unter www.ifa.at sowie unter www.ifainvest.at erhältlich ist. Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Teilschuldverschreibungen zu verstehen. Weitere Informationen zu den Risiken finden Sie unter Punkt B (Risikofaktoren) des Prospekts. Es wird empfohlen, das Prospekt zu lesen, bevor eine Anlageentscheidung für den Erwerb der Wertpapiere getroffen wird, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung vollends zu verstehen. Das Prospekt enthält detaillierte Informationen zu den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Einzelheiten sowie insbesondere auch zu den Risiken, wie dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Die persönlichen Merkmale der Investor:in (wie Erfahrung und Kenntnisse, Anlageziel, finanzielle Verhältnisse, Verlusttragfähigkeit, Risikotoleranz) sind bei der Auswahl der Anlagestrategie bzw. des Finanzinstruments stets zu berücksichtigen. Soweit die IFA Invest GmbH Anlagevermittlung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erbringt, ist sie als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG tätig und erbringt diese Dienstleistung ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der DonauCapital Wertpapier GmbH, Passauer Str. 5, 94161 Ruderting. Vertragspartner des Kunden wird in diesem Fall ausschließlich die DonauCapital Wertpapier GmbH. www.ifainvest.at Das Österreichische Umweltzeichen wurde vom Bundeministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Infrastruktur und Technologie für die „IFA AG | 3,75% Nachhaltigkeitsanleihe 2022 bis 2027“ verliehen, weil bei der Auswahl von Anleihen bzw. mittels Green Bonds finanzierter Projekte neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien beachtet werden. Das Umweltzeichen gewährleistet, dass diese Kriterien und deren Umsetzung geeignet sind, entsprechende Anleihen auszuwählen. Dies wurde von unabhängiger Stelle geprüft. Die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen stellt keine ökonomische Bewertung dar und lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung des Finanzprodukts zu. Am Markt gibt es viele Produkte mit unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsversprechen. Durch Einholung des UZ 49 ist die Verifizierung des Nachhaltigkeitselements der Teilschuldverschreibungen durch eine qualifizierte Prüfstelle angestrebt. Potenzielle Anleger sollten jedoch berücksichtigen, dass es derzeit weder eine allgemein gültige Definition noch einen Marktkonsens darüber gibt, was ein „grünes“, ein „nachhaltiges“ oder ein gleichwertig gekennzeichnetes Produkt ausmacht oder welche genauen Eigenschaften erforderlich sind, damit ein bestimmtes Produkt als „grün“ oder „nachhaltig“ oder mit einer anderen wie auch immer gearteten Bezeichnung definiert werden kann; es kann auch nicht zugesichert werden, dass eine solche klare Definition oder ein solcher Konsens hinkünftig definiert wird. Ebenso wenig kann ausgeschlossen werden, dass sich künftig eine solche klare Definition oder ein solcher Konsens herausbildet, der ausschließt, dass die Teilschuldverschreibungen als „grünes“, „nachhaltiges“ oder gleichwertig gekennzeichnetes Produkt eingestuft werden können. |
IFA Sustainability Bond Framework
Beilage - IFA Sustainability Bond Framework
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